Der Ulmer Gemeinderat hat am 15.02.2023 in seiner Gemeinderatssitzung u. a. einige maßgebliche Beschlüsse zu den geplanten Unterkünften für Geflüchtete in Ulmer Ortschaften gefasst. Auf Grund der Vielzahl der angefallenen Beschlüsse und des Umfangs der hierbei vorgelegten Dokumente kommt die Einordnung dieser Entscheidungen durch die Bürgerinitiative erst jetzt.

Die Sitzung hat sehr lange gedauert, da viel über dieses Thema diskutiert wurde, was sicherlich der Komplexität des Themas geschuldet war. Die hierbei diskutierten Anträge und Dokumente können im Bürgerinfo-Portal der Stadt Ulm eingesehen werden.

Der vordergründig wichtigste Tagesordnungspunkt war die Festlegung der zu bebauenden Grundstücke. Schlussendlich wurden viele der von den jeweiligen Ortschaftsräte bevorzugten Grundstücke ausgewählt – aber längst nicht überall. Die beschlossenen Grundstücke hat die Verwaltung auf der Internet-Präsenz der Stadt Ulm veröffentlicht.

Außerdem wurde von der Abteilung “Soziales” eine erste Version eines Dokuments vorgestellt, in dem umfangreiche Angaben zum Umgang der Stadt Ulm mit Geflüchteten, die bestehenden Prozesse und die Einordnung des Status Quo und Ausblicke zu kommenden Planung enthalten sind. Die Komplexität des Themas wird damit an vielen Stellen sichtbar. Auch ist gut erkennbar, wie viel Aufwand in der Stadt Ulm zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen zur Aufnahme von Geflüchteten bereits betrieben wird.

Und zur Adressierung der aktuell weiter ansteigenden Zahl an Geflüchteten, die die Stadt Ulm aufnehmen muss, sollen nun – parallel zur Errichtung der geplanten Unterkünfte in den Ortschaften – deutlich mehr Stellen im Bereich “Soziales” und für das Gebäudemanagement geschaffen werden.

Auch wenn die Besetzung dieser Stellen von der Stadtverwaltung als “schwierig” beurteilt wird (was durch deren Befristung bis Ende 2024 nicht gerade besser wird), ist dies eine sehr begrüßenswerte Entwicklung, ist die professionelle Betreuung der Geflüchteten durch ausreichend Fachpersonal doch eine unserer zentralen Forderungen.

Überrascht wurden wir davon, dass die Verwaltung eine Kopie unseres Einwohnerantrags samt Kommentierung durch den Leiter der Abteilung “Soziales”, Herrn Krämer, mit in die Beschlussvorlagen aufnahm. Auf der einen Seite freut uns dies, zeigt es doch, dass die Belange der Ortschaften ernst genommen werden.

Auf der anderen Seite führte dies aber dazu, dass lange nicht alle unserer Forderungen diskutiert wurden. Denn der Antrag enthält diese ja nur in einer stark komprimierten Form, was den formalen Anforderungen an das Stück Papier geschuldet ist, wodurch nicht genug Platz für eine vollständige Darstellung bleibt.

Wenn der Antrag formell gestellt wird (erst nach Erreichung des Unterschriften-Quorums möglich), ist der Gemeinderat gesetzlich verpflichtet, uns in einer Sitzung anzuhören, und wir könnten unsere Forderungen alle und vollständig in die Diskussion einbringen. Dies war nun nicht möglich, wodurch ein paar unserer Forderungen überhaupt nicht beachtet und somit auch nicht diskutiert wurden.

Unser Besuch bei den Gemeinderatsfraktionen Ende Januar war hierfür kein geeigneter Ersatz, da auf Grund der Kürze der Zeit, die für diese Sitzung zur Verfügung stand, keine Diskussion aufkommen konnte, sondern sie im Wesentlichen die Form einer Anhörung hatte.

Der Auflistung unserer Forderungen auf unserer Homepage wurde ein Abgleich mit allen bislang gefassten Beschlüsse bzw. den Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hinzugefügt, damit der aktuelle Status klar erkennbar wird.

Wir sehen die Entwicklung, die Haltung und Vorgehensweise der Stadtverwaltung genommen haben, insgesamt positiv. Die Belange der Ortschaften werden in den Diskussionen und Entscheidungen nun deutlich besser einbezogen als noch Ende letzten Jahres. Da hier jedoch noch deutliche Defizite bestehen, bleiben wir weiter am Ball, begleiten alle Maßnahmen und kommende Planungen und Beschlüsse weiter mit einem wachen Auge sehr kritisch und versuchen weiterhin, uns und damit den Einwohnern der Ortschaften bei diesem Thema angemessenes Gehör zu verschaffen – eben auch mittels unseres Einwohnerantrags, der uns als Türöffner erhalten bleiben soll, weshalb wir weiter an der Erreichung des erforderlichen Quorums arbeiten.