Demokratie leben

Unser Einwohner-Antrag

Dies ist unser Einwohner-Antrag an den Gemeinderat der Stadt Ulm zum Download:

Wir müssen hierfür große Unterstützung der Ulmer Einwohner und Einwohnerinnen in Form einer Menge gesammelter Unterschriften im Original nachweisen und bitten Sie hierfür um Ihre Mithilfe.

Häufige Fragen zum Einwohner-Antrag

Wo/wie kann ich den Einwohner-Antrag unterstützen?

Füllen Sie einfach den Einwohner-Antrag, den Sie in Ihrem Briefkasten finden, aus. Alternativ drucken Sie sich bitte obigen Einwohner-Antrag aus.

Schicken Sie dann den Antrag mit Ihrer Unterschrift (und gerne auch denen Ihrer Nachbarn/Freunde/Bekannten/Verwandten/… aus Ulm) an eine der auf dem Antrag angegebenen Adressen bzw. werfen Sie ihn dort ein.

Gerne können Sie den Antrag auch bei den unten aufgeführten Abgabestellen in den Briefkasten einwerfen. Es gibt auch noch weitere Abgabestellen, diese werden Ihnen dann persönlich oder auf anderem Weg genannt.

Außerdem ist die Bürgerinitiative bei verschiedenen Gelegenheiten vor Ort, wo der Einwohner-Antrag direkt unterschrieben werden kann und unsere Bürgerinitiative auch für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung steht. Wo und wann das jeweils der Fall ist, können sie unserem Kalender entnehmen:  Kalender öffnen

Warum soll ich unterschreiben? Die Absichten der Stadtverwaltung sehen doch ganz gut aus!?

Die Stadtverwaltung hatte in ihren Präsentationen in Ortschafts- und Gemeinderatssitzungen bereits einige unserer Anregungen aufgegriffen, worüber wir uns sehr gefreut haben – zeugt es doch davon, dass sich unser Einsatz für die Ortschaften lohnt. Da vieles davon momentan aber nur mündliche Absichtserklärungen sind und zudem einiges davon noch unvollständig, recht unausgegoren und/oder wenig verlässlich erscheint, ist es wichtig, aufmerksam zu bleiben und den Forderungen weiterhin Nachdruck zu verleihen.

Deshalb lohnt es sich, wenn auch Sie unseren Einwohnerantrag an den Ulmer Gemeinderat unterstützen, um diesem das nötige Gewicht zu verleihen! Dies hilft uns auch sehr in unseren bereits laufenden Gesprächen mit Gemeinderat und Verwaltung, um mit ihnen zusammen Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel und schlussendlich von Vorteil sind.

Was ist ein Einwohnerantrag?

Der Einwohner-Antrag ist ein wichtiges, relativ neues Instrument der kommunalen Mitbestimmung. In einem Gemeinderat waren bis vor wenigen Jahren nur Gemeinderatsmitglieder (also die Gemeinderäte und die Gemeindeverwaltung) berechtigt, Anträge zur Beratung und Abstimmung bzgl. eines Themas an den Gemeinderat zu stellen.

Um die Mitspracherechte der Einwohner einer Gemeinde zu stärken, wurde gesetzlich die Möglichkeit eines “Einwohner-Antrags” hinzugefügt. Wenn mindestens 1,5 % der stimmberechtigten Einwohner der Gemeinde ein Anliegen befürworten und mit Ihrer Unterschrift ihre Unterstützung bekunden, kann ein Antrag an den Gemeinderat zur Beratung nun auch direkt von der Einwohnerschaft kommen.

Und genau dies streben wir an. Wir möchten damit die Gemeinderäte der Stadt Ulm dazu auffordern, das Thema und die Wünsche und Belange der Einwohner der Ortschaften sehr Ernst zu nehmen und sich intensiv damit zu befassen, um für alle Beteiligten eine akzeptable, nachhaltige Lösung zu suchen und zu finden und die Stadtverwaltung mit dieser Lösung zu beauftragen.

Weitere Informationen zum Thema Einwohner-Antrag finden Sie zum Beispiel  hier.

Werden die im Antrag genannten Forderungen genau so umgesetzt?

Das muss nicht zwingend geschehen. Der Einwohner-Antrag verpflichtet die Gemeinderäte lediglich, sich mit den im Antrag enthaltenen Forderungen zu befassen, diese zu diskutieren und darüber abzustimmen, ob und wie sie umgesetzt werden sollen.

Der Antrag zielt primär darauf ab, bei den städtischen Gemeinderäten als unsere demokratisch gewählten Vertreter das Bewusstsein für die Bedürfnisse der Einwohner der Ortschaften zu schärfen und sich mit ihren Wünschen und Nöten intensiv genug zu befassen, um dann bei ihren Entscheidungen auch darauf ausreichend Rücksicht zu nehmen.

Um Forderungen sicher durchsetzen zu können, wäre ein sogenanntes Bürgerbegehren mit einem anschließenden Bürgerentscheid nötig, für das deutlich höhere Anforderungen als für den Einwohner-Antrag zu erfüllen wären. Eine Notwendigkeit, ein solches anzustrengen, sehen wir aktuell aber ohnehin nicht. Die jüngsten Gespräche und Verlautbarungen stimmen uns zuversichtlich, dass der Gemeinderat akzeptable Lösungen finden kann.

Welche Rolle spielen die im Antrag aufgeführten “Vertrauenspersonen”?

Wenn ein Einwohner-Antrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und somit zur Beratung im Gemeinderat in einer Gemeinderatssitzung zugelassen wird, werden die im Antrag aufgeführten “Vertrauenspersonen” zu dieser Gemeinderatssitzung eingeladen und darin angehört.

Wenn bei den Gemeinderäten während der Sitzung Fragen zur Auslegung der Antrags-Forderungen auftauchen oder Vorschläge zur Erfüllung der Forderungen gemacht werden, sind die Vertrauenspersonen ermächtigt, im Sinne aller Unterstützer diese Fragen zu beantworten bzw. Vorschläge zu akzeptieren. Die Vertrauenspersonen werden hierfür von den Unterzeichnern mit der Vollmacht ausgestattet, in dieser Gemeinderatssitzung für sie zum Thema des Antrags als Stellvertreter zu sprechen.

Was passiert mit einem ausgefüllten Einwohner-Antrag? Wie lange werden Unterschriften gesammelt? Wann wird der Antrag beim Gemeinderat gestellt? Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Ein mit mindestens einer Unterschrift versehener Einwohner-Antrag wird so lange aufbewahrt, wie die Unterschriften-Sammelaktion läuft. Spätestens wenn das erforderliche Quorum erreichbar erscheint, werden alle Einwohner-Anträge im Original an die Geschäftsstelle des Gemeinderats der Stadt Ulm weitergereicht. Ab dem Zeitpunkt gilt dann die Datenschutzerklärung der Stadtverwaltung Ulm für diese Dokumente. Die Stadtverwaltung prüft dann jede einzelne Unterschrift der Unterstützer, ob sie die rechtlichen Anforderungen erfüllt und zählt alle gültigen Unterschriften zusammen.

Wenn mindestens 1,5 % aller zu dem Zeitpunkt stimmberechtigten Einwohner der Stadt Ulm den Antrag durch Abgabe ihrer Unterschrift darunter unterstützen und alle weiteren formalen Anforderungen erfüllt sind, wird der Antrag dem Gemeinderat in einer Gemeinderatssitzung zur Beratung vorgelegt. Diese Sitzung muss innerhalb von drei Monaten stattfinden, nachdem die Einwohner-Anträge bei der Stadtverwaltung eingegangen sind.

Wann das Quorum von 1,5 % erreicht werden wird und ob es überhaupt erreicht werden wird, kann im Voraus nicht gesagt werden. Spätestens ab dem Baubeginn der geplanten Unterkünfte für Geflüchtete in den letzten Ortschaften wird aber klar sein, ob das Quorum erreicht wurde oder nicht – denn danach wird es nicht mehr sinnvoll sein, einen solchen Antrag einzureichen.

Bei Eingang eines Einwohner-Antrags bei einer der Vertrauenspersonen gilt, dass die darin enthaltenen personenbezogenen Daten der unterschreibenden Unterstützer nicht kopiert, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden, sondern ausschließlich zur Erwirkung des Einwohner-Antrags dienen. Somit werden diese Daten auch nicht an Dritte weitergegeben.

Falls die Einwohner-Anträge nicht an die Stadtverwaltung Ulm weitergegeben werden, wird spätestens 2 Wochen nach Beendigung der Sammelaktion eine ordnungsgemäße Vernichtung der Dokumente durchgeführt.

Kann ich auch mitarbeiten?

Ja, sehr gerne! Wir sind zum Beispiel dankbar, wenn der Einwohner-Antrag selbstständig an Nachbarn, Freunde, Bekannte, Verwandte, … in Ulm (auch in der Kernstadt) weiterverteilt wird.

Eine weitere Möglichkeit ist, als Abgabestelle (siehe unten) zu fungieren; hierfür kann gerne mit uns Kontakt aufgenommen werden.

Oder man kommt zu einem unserer Orga-Treffen, um dort mitzuarbeiten. Wann das nächste stattfindet, steht in unserem Kalender.

Abgabestellen für unterschriebene Einwohner-Anträge:

Der Kartenausschnitt kann mit zwei Fingern gezoomt und verschoben werden: