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Unsere Motivation

Flucht hat viele Ursachen. Wohnung, Nahrung und Schutz sind universelle Grundrechte Geflüchteter. Für Länder und Kommunen, die in der Lage sind, diese Grundbedürfnisse zu befriedigen, ist es eine humanitäre Pflicht, entsprechend zu handeln. Die Stadt Ulm leistet seit geraumer Zeit ihren Beitrag bei der Unterbringung und Integration Geflüchteter. Hierbei trägt bisher die Ulmer Kernstadt die Hauptlast. Den Bürgerinnen und Bürgern in den Ulmer Ortschaften ist es klar, dass sie ihren Anteil zur Versorgung der Geflüchteten ausweiten müssen.

Für den gesamten Prozess der Unterbringung und Integration Geflüchteter sind kurzfristige, mittelfristige und langfristige Konzepte und Maßnahmen notwendig. Der Prozess kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn sowohl die Belange der Geflüchteten als auch die Belange der aufnehmenden Gesellschaft berücksichtigt werden. Die bisher von der Stadtverwaltung Ulm vorgelegten Dokumente, Beschlussvorlagen, Pressemeldungen und sonstigen Veröffentlichungen zur Unterbringung Geflüchteter in den Ulmer Ortschaften lassen viele Fragen zur Umsetzung und Integration offen.

Nicht zuletzt nach den Vorfällen in Illerkirchberg bereitet dies den Bürgerinnen und Bürgern in den Ortschaften große Sorgen. Die Unterstützer dieser Bürgerinitiative (im Folgenden mit „wir“ bezeichnet) wollen mit den folgenden Forderungen diese Sorgen im Sinne einer gelingenden Integration Geflüchteter in den Ortschaften adressieren.

Unsere Ziele

FÜR eine gelungene Integration Geflüchteter mit langfristiger Bleibeperspektive in den Ulmer Ortschaften

FÜR eine Berücksichtigung der Interessen von Geflüchteten, Mitbürgern und direkten Anwohnern bei Auswahl der Grundstücke sowie Größe und Gestaltung der Unterkünfte

FÜR ein professionelles Unterbringungs-, Integrations- und Sicherheitskonzept nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, das an die Strukturen der Ortschaften angepasst ist

FÜR den Erhalt gewachsener und städtebaulich mit großem Aufwand entwickelter Wohngebiete

FÜR einen offenen Diskurs zum Themenkomplex „Geflüchtete“ und Beteiligung aller Interessensgruppen an Dialog und Entscheidungsfindung

Forderungen

Unsere Forderungen an den Ulmer Gemeinderat

Zur Erreichung obiger Ziele stellen wir die nachfolgenden Forderungen an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat. Um ihnen Nachdruck zu verleihen, streben wir einen Einwohner-Antrag an.

Kommunikation, Rücksichtnahme und Mitsprache

Die Akzeptanz im Wohnumfeld der dezentral untergebrachten Personen ist Voraussetzung für eine gelingende Integration. Transparente Information, ergebnisoffener, vertrauensvoller Dialog und die Durchführung von Einwohnerversammlungen mit Rederecht für alle Anwesenden sind unerlässlich, um Akzeptanzprobleme bei der Bevölkerung zu erkennen und bestmöglich abzubauen.

Darüber hinaus müssen nachbarschaftliche Belange beachtetet werden. Dazu gehört zentral der Schutz von Privatsphäre sowohl für die Geflüchteten als auch für die Anwohner, wie z.B. ein genügend großer Abstand zur bestehenden Wohnbebauung. Dieser Aspekt muss bei der Auswahl geeigneter Grundstücke berücksichtigt werden. Zudem muss sich die zu errichtende Unterkunft nach dem Charakter der Wohngebiete richten und in das bestehende Umfeld der vorhandenen Wohnbebauung einfügen.

Die Bürgerschaft der Ortschaften und ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Ortschaftsräten kennen die örtlichen Gegebenheiten, Strukturen und Möglichkeiten am besten. Bei der Auswahl der Standorte, der Größe und Ausgestaltung der einzelnen Baumaßnahmen sowie bei der Identifikation begleitender Maßnahmen ist den Ortschaftsräten eine weitgehende Mitsprache einzuräumen. Darüber hinaus fordern wir den Gemeinderat auf, sich nicht über die Voten der Ortschaftsräte hinwegzusetzen.

Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:

  • Stadtverwaltung und Gemeinderat haben sich bei der Auswahl der Grundstücke an vielen Stellen an die Wünsche der Ortschaftsräte gehalten.
  • Einige der beschlossenen Grundstücke entsprechen jedoch nicht den Wünschen der Ortschaftsräte. Die Ablehnung der betroffenen Grundstücke ist nicht in jedem Fall wirklich nachvollziehbar bzw. man kann den Eindruck gewinnen, dass mit etwas gutem Willen (z.B. der Akzeptanz etwas höherer Erschließungskosten) eine Entscheidung zugunsten des Votums des jeweiligen Ortschaftsrats möglich gewesen sein könnte. Hier wäre ein intensiverer Diskurs hilfreich gewesen.
  • Dass der Entwurf unseres Einwohnerantrags in der Gemeinderatssitzung am 15.02. bereits in die Sitzungsvorlagen eingebracht und diskutiert wurde (ohne dass wir ihn schon gestellt haben), hat für uns zwei gegensätzliche Seiten:
    Auf der einen Seite freuen wir uns, von den demokratischen Gremien wahrgenommen zu werden und jetzt schon die Belange der Ortschaften behandelt und zum Teil berücksichtigt zu sehen.
    Auf der anderen Seite ist es enttäuschend, dass das bei einem Einwohnerantrag vorgesehene Gehört-Werden der Vertrauenspersonen ignoriert wurde – stellen die im Einwohnerantrag formulierten Forderungen aus formalen Gründen ja nur eine grobe Zusammenfassung aller unserer Forderungen dar.
    Wir wurden zwar im Vorfeld von den Gemeinderatsfraktionen zu einer Sitzung eingeladen. Eine echte Diskussion, in der alle wesentlichen Punkte ausreichend erörtert werden konnten, konnte aber in diesem zeitlich sehr engen Format nicht geführt werden.
    Einige für uns wesentliche Punkte fielen dadurch in den Diskussionen unter den Tisch.
Bewohner, Größe und Standort der Unterkünfte

Bewohner:
Bei der Auswahl der in den Ulmer Ortschaften unterzubringenden Personen muss darauf geachtet werden, dass sie eine langfristige Bleibeperspektive haben, dass ein erster Spracherwerb stattgefunden hat und dass sie ihr Leben außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft bewältigen können. Bei der Zusammenstellung von Geflüchteten in einer Einrichtung der dezentralen wie der gemeinschaftlichen Unterbringung sind zur Reduktion von Konflikten ethnische, kulturelle und religiöse Hintergründe zu beachten.

Größe und Standort:
Bei der Größe der in den Ulmer Ortschaften zu errichtenden Container-/Modulbauten darf eine Anzahl von maximal 30 Personen pro Unterkunft nicht überschritten werden. In Wohngebieten ist zu angrenzenden Wohngrundstücken ein hinreichend großer Mindestabstand von mindestens 20 m einzuhalten. Größere Einrichtungen sind nur zulässig, sofern ein Abstand von 100 m zum nächsten bewohnten Grundstück eingehalten wird. Zur Wahrung der dörflichen Struktur und des dörflichen Charakters der Ulmer Ortschaften sind in jedem Fall mindestens 40 qm Baugrund pro Person in der Maximalauslastung der Unterkunft vorzusehen.

Bei den Standorten der zu errichtenden Container-/Modulbauten ist sowohl eine gute Anbindung an den ÖPNV als auch ein fußläufiger Zugang zu Regelstrukturen in den Ortschaften (Kitas, Schulen, Apotheken, Ärzte, Einkaufsmöglichkeit) zu gewährleisten. Auf dem Grundstück der Container-/Modulbauten sind Spielplatz und Sitzmöglichkeiten im Freien vorzuhalten. Aufgrund der überschaubaren Größe der Ortschaften sind dafür auch Grundstücke am Ortsrand geeignet. Zum Erhalt gewachsener und städtebaulich mit großem Aufwand entwickelter Wohngebiete und zur Berücksichtigung des großen Interesses an Baugrundstücken dürfen neu zu errichtende Unterkünfte nicht auf bereits ausgewiesenen Wohngrundstücken (lt. Bebauungsplan) erstellt werden.

Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:

  • Bislang gab es keinerlei verbindliche Beschlüsse zu Richtlinien, Standards o.ä. bzgl. der Verteilungsstruktur von Geflüchteten über die Stadtteile und Ortschaften. Und die Verwaltung veröffentlicht ihre diesbezügliche Vorgehensweise nicht.
  • Die Größe der in den Ortschaften zu errichtenden Unterkünfte wurde im Vergleich zur ursprünglichen Planung deutlich reduziert auf 24 bis 40 Plätze pro Unterkunft und die Ausführung der Bauten entspricht nun eher einem „Gebäude“ als einem „Container“, so dass sie sich nun weit besser in die vorhandene Bebauung in den Ortschaften einfügen lassen.
    Pro Bewohner sind nun 10 m² Wohnfläche vorgesehen.
  • Die genaue Positionierung der Gebäude auf den beschlossenen Grundstücken wurde bislang nicht kommuniziert.
  • Die Bedingungen für den vorgesehenen zweiten Bauabschnitt sind bislang noch nicht vollständig definiert.
  • Die Infrastruktur in manchen Ortschaften ist sehr lückenhaft (keine Einkaufsmöglichkeit, kein Arzt/Apotheke, schlechter ÖPNV, …) und für Geflüchtete, die über kein Auto verfügen, in der Form schlecht geeignet.
  • Für den Ausbau der KiTa-Plätze in den Ortschaften ist in 2023 erst mal die Beschlussfassung geplant, eine Umsetzung also noch in weiter Ferne.
    Bei den Schulen in den Ortschaften fehlt ein Ausbaukonzept gänzlich.
Sicherheit und Intervention im Konfliktfall

Für den Fall, dass Konflikte in dezentralen oder gemischten Unterkünften in den Ulmer Ortschaften auftreten, muss die Stadtverwaltung dafür Sorge tragen, dass ein Sicherheitsdienst aktiv wird.

Es muss darüber hinaus darauf hingewirkt werden, dass jederzeit in den für die Ortschaften zuständigen Polizeidienststellen eine ausreichende Personalausstattung zur Konfliktintervention vorhanden ist.

Sollten Vorfälle auftreten, die darauf hinweisen, dass die Integration einer geflüchteten Person nicht gelingt, hat die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass diese Person in anderen, engmaschig betreuten und durch Sicherheitsdienste versorgten Einrichtungen untergebracht wird.

Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:

  • Bislang gab es keinerlei Beschlüsse zu Richtlinien, Standards o.ä. bzgl. eines Sicherheitskonzepts.
    Die Verwaltung sieht hier keinen Bedarf. Bis zur Gemeinderatssitzung am 15.02. fanden keine Abstimmungsgespräche mit Polizeibehörden bzgl. der Vorhaben in den Ortschaften statt.
Beschwerdestelle für Geflüchtete und Anwohner

Es ist eine Stelle einzurichten, die Beschwerden über Geflüchtete und Anwohner, die gegen eine gelingende Integration handeln, aufnimmt und dokumentiert. Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, diesen Beschwerden nachzugehen und ein Konfliktmanagement durchzuführen.

Im Falle von Verhalten, das andere Personen gefährdet oder anderweitig strafrechtlich relevant ist, ist die Polizei einzuschalten. Die Polizei wird dadurch in die Lage versetzt, die Person strafrechtlich zu verfolgen.

Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:

  • Es soll ein/e Ombudsmann/-frau (ggf. auch mehrere) als Clearingstelle für Konflikte eingesetzt werden.
Koordination professioneller und ehrenamtlicher Unterstützung

Für die Koordination ehrenamtlicher Unterstützungsarbeit soll für die Ortschaften eine qualifizierte Stelle eingerichtet werden. Diese soll ehrenamtlich Tätigen bzw. solchen Personen, die ein ehrenamtliches Engagement planen, Orientierung und Handlungssicherheit in dem Wissen geben, dass sie einen konkreten Ansprechpartner haben.

Über Netzwerke oder einen runden Tisch soll ein regelmäßiger Austausch zwischen Verwaltung und Ehrenamt stattfinden, um das gegenseitige Verständnis zu fördern und eine Plattform zum Austausch von Informationen zu schaffen.

Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:

  • Aus einem von der Abteilung „Soziales“ in der Gemeinderatssitzung am 15.02. vorgelegten Dokument geht hervor, dass bereits seit Frühjahr 2022 eine „Koordinierungsstelle Ehrenamt“ für den Bereich „Geflüchtete“ existiert und dass es einen stadtweiten Runden Tisch zum Thema „Geflüchtete“ gibt, an dem neben der Stadtverwaltung einige ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen, Wohlfahrtsverbände und Bildungseinrichtungen regelmäßig teilnehmen.
    Wie Ehrenamtliche in den Ortschaften dort integriert werden, bleibt noch abzuwarten.
Sozialarbeit und Quartiersmanagement

In den Ortschaften sind qualifizierte Sozialarbeiter für die sozialen Maßnahmen einer gelingenden Integration vor Ort einzusetzen. Hierbei ist ein Betreuungsschlüssel von maximal 1:50 einzuhalten. Die Sozialarbeiter betreuen die Personen in den dezentralen Unterbringungen. Dabei agieren sie vorsorgend, vorausschauend und partizipativ und lösen aufkommende Konflikte.

Die Sozialarbeiter verfolgen außerdem als Ziele die Verbesserung des Zusammenlebens und den Erhalt der Sicherheit im Wohnviertel. Sie gehen in den Dialog mit Anwohnern, unterstützen die sozialen Einrichtungen der Ortschaft wie Kindertagesstätten und Schulen in Belangen der Geflüchteten, pflegen den Kontakt zu den Akteuren der Zivilgesellschaft. Dazu gehören unter anderem Kirchen und Sportvereine sowie potentielle Arbeitgeber und Anbieter von Integrationsmaßnahmen.

Für die Einrichtungen der dezentralen Unterbringung ist ein Quartiersmanagement einzuführen. Der zuständige Quartiersmanager soll neben den technischen Aufgaben alltägliche Probleme eigenständig lösen und bei Bedarf den örtlichen Sozialarbeiter hinzuziehen.

Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:

  • Es sollen stufenweise einige weitere Stellen im Bereich „Soziales“ für das Thema „Geflüchtete“ geschaffen werden, auch für Integrations- und Quartiersmanagement. Doch obwohl die Situation bzgl. Mitarbeiterakquirierung als „schwierig“ erkannt wird, sollen diese Stellen nur bis Ende 2024 befristet ausgeschrieben werden, was der Motivation für mögliche Kandidaten sehr abträglich sein dürfte.
  • Die Finanzierung dieser Stellen wurde nur unter Vorbehalt beschlossen.
  • Ein Antrag von CDU/UfA auf eine Verbesserung des Sozialarbeiter-Betreuungsschlüssels (1:100 statt 1:150) wurde vom Gemeinderat abgelehnt und wird von der Verwaltung weiterhin hartnäckig als unnötig abgetan.
Möglichkeit der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung

Geflüchtete leiden häufig an körperlichen und psychischen Erkrankungen. Es ist deshalb ein Gebot der Menschlichkeit, einen Zugang zur Behandlung dieser Erkrankungen sicherzustellen. Diesbezüglich fordern wir, dass die Stadtverwaltung Ulm durch eine Kooperation mit den örtlichen medizinischen Einrichtungen eine adäquate Versorgung der Geflüchteten gewährleistet.

Bei der Auswahl der Standorte für zu errichtende Container- bzw. Modulbauten und bei der Zuweisung traumatisierter Personen in diese Einrichtungen ist die Gefahr von Triggern, bspw. durch Lärm von Schießübungen oder Militärfahrzeugen und Hubschraubern, zu berücksichtigen.

Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:

  • Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möglichkeiten der Finanzierung einer Stelle zur Traumabehandlung mit „betroffenen Einrichtungen“ zu besprechen. Beschlossen wurde eine solche Stelle noch nicht.
  • Die Lage der beschlossenen Unterkünfte-Grundstücke in der Nähe von militärischen Einrichtungen spielte bei deren Auswahl keine erkennbare Rolle, liegen manche doch in unmittelbarer Nachbarschaft von Truppenübungs- und Schießgeländen und militärischen Flugübungsgebieten.
Anerkennung der Integrationsleistung, Lastenteilung und Befristung

Durch private wie städtische Anmietung bzw. Finanzierung werden bereits heute Geflüchtete in den Ulmer Ortschaften untergebracht. Damit leisten die Ortschaften bereits heute auf vielfältige Weise Beiträge zur Integration. Dies ist anzuerkennen und das Bewusstsein dafür in der Bürgerschaft zu schärfen.

Daher fordern wir, dass die Stadtverwaltung bei der Quotierung der Zuweisung Geflüchteter und zur Bedarfsermittlung neu zu errichtender Container-/Modulbauten die Anzahl an angemieteten und städtisch vermittelten Wohnplätzen für die jeweiligen Ortschaften anrechnet.

Die Lasten der zu errichtenden Flüchtlingsunterkünfte sollen möglichst gerecht auf alle Bewohner der Ortschaften verteilt werden. Um die Akzeptanz in der aufnehmenden Gesellschaft weiter zu erhöhen, darf jede Unterkunft maximal 5 Jahre an einem Standort zur Unterbringung Geflüchteter genutzt werden.

Unterkünfte mit einem Abstand von mehr als 100 m vom nächsten Wohngrundstück können davon ausgenommen werden. Nach diesem Zeitraum müssen mobile Container-/Modulbauten bei Weiternutzung für Geflüchtete an einen anderen geeigneten Standort gebracht werden.

Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:

  • Es werden nur größere Unterbringungsobjekte angerechnet, die zwischen Juli 2022 und Februar 2023 bezogen wurden, was in allen Ortschaften zusammen 97 Plätze ergibt. Warum nur diese berücksichtigt werden, ist nicht nachvollziehbar.
  • Die beschlossenen Gebäude sind bauartbedingt theoretisch zwar „mobil“, werden aber auf eine Nutzungsdauer von 30-40 Jahren ausgelegt sein und eine Versetzung ist nicht vorgesehen. Für ihre Verwendung während dieser Zeit wurden keine weiteren Vorgaben definiert als „zur Unterbringung Geflüchteter“. Eine Anschlussverwendung ist nicht definiert.
Schaffung von Transparenz

Wir fordern fortlaufende transparente Dokumentation und Berichterstattung zur Unterbringung und Integration Geflüchteter in Ulm. Dazu sind monatlich folgende Daten nach Stadtteilen bzw. Ortschaften getrennt zu veröffentlichen:

  • Angaben zu Größe und Belegung der von der Stadtverwaltung betriebenen oder angemieteten Unterkünfte
  • zur Struktur und Fluktuation der Bewohner
  • zu professioneller Betreuung
  • zur Historie der aufgelaufenen Beschwerden

Dem Gemeinderat muss regelmäßig über die oben genannten Daten und die aktuelle Situation Bericht erstattet werden.

Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:

  • Die Abteilung „Soziales“ hat zur Gemeinderatssitzung am 15.02. die erste Version eines umfangreichen Dokuments vorgelegt, in dem einige Zusammenhänge und auch manche Grundsätze ihrer Vorgehensweisen im Umgang mit Geflüchteten ausführlich dargestellt werden.
  • Bis zum 15.02. hatten allen Diskussionen und Abstimmungen von der Verwaltung zugrunde gelegten, allgemeinen Flüchtlingszahlen noch den Stichtag 30.11.2022. Aktuelle Zahlen werden von der Verwaltung nur sporadisch veröffentlicht; die nächste Veröffentlichung erfolgte für den Stichtag 28.02.
  • Die Stadtverwaltung weigert sich ausdrücklich, detaillierte Angaben zur genauen Verteilung der von ihr untergebrachten Geflüchteten über die Stadtteile und Ortschaften zu machen.
    Wie viele und welche Geflüchtete insgesamt bereits in Ortschaften und Stadtteilen untergebracht wurden, ist somit nicht erkennbar.
    Und ob die angestrebte Quote von 2,5% bis 3% Geflüchteter in den Ortschaften tatsächlich dem Durchschnitt über das gesamte Stadtgebiet entspricht, ist somit ebenfalls nicht nachvollziehbar.
    Die lt. Stadtverwaltung am 28.02.2023 von ihr im gesamten Stadtgebiet untergebrachten 2.370 Geflüchteten ergäben z. B. bei angenommenen 126.000 Einwohnern (vmtl. sind es eher mehr) eine Gesamtquote von 1,88 %.
  • Zum Umgang mit Informationen bzgl. der Betreuung von Geflüchteten und negativer Vorkommnisse in Geflüchtetenunterkünften gibt es keine Vorgaben an die Verwaltung. Veröffentlichungen hierzu sind somit ebenfalls eher nicht zu erwarten.
Definitionen, Maßnahmen und Konzepte

Die Verwaltung der Stadt Ulm verwendet in ihren Anträgen und Dokumenten die Begriffe Gemeinschaftsunterkunft (z.B. für die Unterbringung in der Messe oder im Mähringer Weg) und dezentrale Unterbringung. Zu letzterer werden sowohl angemietete Wohnungen im gesamten Stadtgebiet als auch die in den Ortschaften zu errichtenden Container- bzw. Modulbauten gezählt.

Wir sind der Überzeugung, dass jede Form der Unterbringung in den Sozialräumen sowohl der Kernstadt als auch in den Ortschaften ortsspezifische Regelungen und Maßnahmen benötigt. Daher fordern wir die Stadtverwaltung auf, ihre Konzepte zur Unterbringung und Integration präziser und transparenter zu formulieren und zu veröffentlichen. Um ein klareres Verständnis zwischen Verwaltung und Bürgerschaft zu erreichen, schlagen wir daher die folgenden, gebräuchlichen Definitionen vor:

Dezentrale Unterbringung:
Dezentral untergebracht ist, wer in einer eigenen, abschließbaren Wohnung lebt, bzw. zusammen mit Mitgliedern der eigenen Familie. So wird bspw. von der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU gefordert, dass Personen, die eines erhöhten Schutzes bedürfen, dezentral unterzubringen sind.

Gemeinschaftsunterbringung:
Wer nicht in einer eigenen, abschließbaren Wohnung lebt und wer wesentliche Bestandteile einer Wohnung, wie Schlafraum, Aufenthaltsraum, Küche, Waschraum oder Toilette mit Nicht-Familienmitgliedern teilt, lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft.

Gemischte Unterbringung:
Gebäude, in denen Geflüchtete sowohl in eigenen abschließbaren Wohnungen als auch gemeinschaftlich untergebracht werden, zählen zu einer Gemischten Unterkunft.

Davon abweichende Definitionen müssen (wissenschaftlich) begründet und konzeptionell dargelegt sein.

Unterstützen Sie uns!

Damit wir obige Ziele erreichen und unsere Forderungen durchsetzen können, brauchen wir möglichst viel Unterstützung – auch Ihre! Auf diesen Wegen können Sie uns dabei helfen:

Einwohner-Antrag mit unterschreiben

Wir wollen einen sogenannten “Einwohner-Antrag” an den Gemeinderat stellen. Näheres erfahren Sie hier!

Als Abgabestelle für Unterschriftenlisten dienen

Für die Unterstützerlisten des Einwohner-Antrags werden in allen Ortschaften Freiwillige benötigt, bei denen die ausgefüllten Listen abgegeben werden dürfen. Falls Sie so eine Anlaufstelle sein möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Von Seiten der Stadtverwaltung ist es leider sehr ruhig geworden bezüglich der aktuellen Vorgänge zur Geflüchteten-Unterbringung. Deshalb haben wir uns mit einem Aufruf zur Informationsbeschaffung an die Gemeinderatsfraktionen gewandt.
In Ulm-Lehr ist ein Flugblatt mit Bezug zu "Asylheimen in Lehr" aufgetaucht. Von diesem und seinen Urhebern distanzieren wir uns entschieden.
Die Bürgerinitiative nimmt Stellung zu den jüngsten Entscheidungen des Gemeinderats bzgl. der geplanten Unterkünfte für Geflüchtete in Ulmer Ortschaften.

Über uns

Die folgenden Personen sind die direkten Ansprechpartner der Bürgerinitiative und für den Einwohner-Antrag zudem die sogenannten “Vertrauenspersonen”:

Kontakt

Falls Sie Fragen haben, uns Ihre Meinung oder Erfahrungen mitteilen oder etwas zu unserer Bürgerinitiative beitragen möchten, freuen wir uns, von Ihnen zu hören bzw. zu lesen. Ob mit diesem Formular hier, auf den anderen Kontaktwegen oder gerne auch persönlich bei einer der im Kalender aufgeführten Veranstaltungen – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Senden Sie uns eine nachricht: