Worum es uns geht und warum es sich lohnt, dran zu bleiben.
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Unsere Motivation
Flucht hat viele Ursachen. Wohnung, Nahrung und Schutz sind universelle Grundrechte Geflüchteter. Für Länder und Kommunen, die in der Lage sind, diese Grundbedürfnisse zu befriedigen, ist es eine humanitäre Pflicht, entsprechend zu handeln. Die Stadt Ulm leistet seit geraumer Zeit ihren Beitrag bei der Unterbringung und Integration Geflüchteter. Hierbei trägt bisher die Ulmer Kernstadt die Hauptlast. Den Bürgerinnen und Bürgern in den Ulmer Ortschaften ist es klar, dass sie ihren Anteil zur Versorgung der Geflüchteten ausweiten müssen.
Für den gesamten Prozess der Unterbringung und Integration Geflüchteter sind kurzfristige, mittelfristige und langfristige Konzepte und Maßnahmen notwendig. Der Prozess kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn sowohl die Belange der Geflüchteten als auch die Belange der aufnehmenden Gesellschaft berücksichtigt werden. Die bisher von der Stadtverwaltung Ulm vorgelegten Dokumente, Beschlussvorlagen, Pressemeldungen und sonstigen Veröffentlichungen zur Unterbringung Geflüchteter in den Ulmer Ortschaften lassen viele Fragen zur Umsetzung und Integration offen.
Nicht zuletzt nach den Vorfällen in Illerkirchberg bereitet dies den Bürgerinnen und Bürgern in den Ortschaften große Sorgen. Die Unterstützer dieser Bürgerinitiative (im Folgenden mit „wir“ bezeichnet) wollen mit den folgenden Forderungen diese Sorgen im Sinne einer gelingenden Integration Geflüchteter in den Ortschaften adressieren.
Unsere Ziele
FÜR eine gelungene Integration Geflüchteter mit langfristiger Bleibeperspektive in den Ulmer Ortschaften
FÜR eine Berücksichtigung der Interessen von Geflüchteten, Mitbürgern und direkten Anwohnern bei Auswahl der Grundstücke sowie Größe und Gestaltung der Unterkünfte
FÜR ein professionelles Unterbringungs-, Integrations- und Sicherheitskonzept nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, das an die Strukturen der Ortschaften angepasst ist
FÜR den Erhalt gewachsener und städtebaulich mit großem Aufwand entwickelter Wohngebiete
FÜR einen offenen Diskurs zum Themenkomplex „Geflüchtete“ und Beteiligung aller Interessensgruppen an Dialog und Entscheidungsfindung
Forderungen
Unsere Forderungen an den Ulmer Gemeinderat
Zur Erreichung obiger Ziele stellen wir die nachfolgenden Forderungen an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat. Um ihnen Nachdruck zu verleihen, streben wir einen Einwohner-Antrag an.
Die Akzeptanz im Wohnumfeld der dezentral untergebrachten Personen ist Voraussetzung für eine gelingende Integration. Transparente Information, ergebnisoffener, vertrauensvoller Dialog und die Durchführung von Einwohnerversammlungen mit Rederecht für alle Anwesenden sind unerlässlich, um Akzeptanzprobleme bei der Bevölkerung zu erkennen und bestmöglich abzubauen.
Darüber hinaus müssen nachbarschaftliche Belange beachtetet werden. Dazu gehört zentral der Schutz von Privatsphäre sowohl für die Geflüchteten als auch für die Anwohner, wie z.B. ein genügend großer Abstand zur bestehenden Wohnbebauung. Dieser Aspekt muss bei der Auswahl geeigneter Grundstücke berücksichtigt werden. Zudem muss sich die zu errichtende Unterkunft nach dem Charakter der Wohngebiete richten und in das bestehende Umfeld der vorhandenen Wohnbebauung einfügen.
Die Bürgerschaft der Ortschaften und ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Ortschaftsräten kennen die örtlichen Gegebenheiten, Strukturen und Möglichkeiten am besten. Bei der Auswahl der Standorte, der Größe und Ausgestaltung der einzelnen Baumaßnahmen sowie bei der Identifikation begleitender Maßnahmen ist den Ortschaftsräten eine weitgehende Mitsprache einzuräumen. Darüber hinaus fordern wir den Gemeinderat auf, sich nicht über die Voten der Ortschaftsräte hinwegzusetzen.
Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:
Bewohner:
Bei der Auswahl der in den Ulmer Ortschaften unterzubringenden Personen muss darauf geachtet werden, dass sie eine langfristige Bleibeperspektive haben, dass ein erster Spracherwerb stattgefunden hat und dass sie ihr Leben außerhalb
der Gemeinschaftsunterkunft bewältigen können. Bei der Zusammenstellung von Geflüchteten in einer Einrichtung der dezentralen wie der gemeinschaftlichen Unterbringung sind zur Reduktion von Konflikten ethnische, kulturelle und religiöse
Hintergründe zu beachten.
Größe und Standort:
Bei der Größe der in den Ulmer Ortschaften zu errichtenden Container-/Modulbauten darf eine Anzahl von maximal 30 Personen pro Unterkunft nicht überschritten werden. In Wohngebieten ist zu angrenzenden Wohngrundstücken ein hinreichend
großer Mindestabstand von mindestens 20 m einzuhalten. Größere Einrichtungen sind nur zulässig, sofern ein Abstand von 100 m zum nächsten bewohnten Grundstück eingehalten wird. Zur Wahrung der dörflichen Struktur und des dörflichen Charakters
der Ulmer Ortschaften sind in jedem Fall mindestens 40 qm Baugrund pro Person in der Maximalauslastung der Unterkunft vorzusehen.
Bei den Standorten der zu errichtenden Container-/Modulbauten ist sowohl eine gute Anbindung an den ÖPNV als auch ein fußläufiger Zugang zu Regelstrukturen in den Ortschaften (Kitas, Schulen, Apotheken, Ärzte, Einkaufsmöglichkeit) zu gewährleisten. Auf dem Grundstück der Container-/Modulbauten sind Spielplatz und Sitzmöglichkeiten im Freien vorzuhalten. Aufgrund der überschaubaren Größe der Ortschaften sind dafür auch Grundstücke am Ortsrand geeignet. Zum Erhalt gewachsener und städtebaulich mit großem Aufwand entwickelter Wohngebiete und zur Berücksichtigung des großen Interesses an Baugrundstücken dürfen neu zu errichtende Unterkünfte nicht auf bereits ausgewiesenen Wohngrundstücken (lt. Bebauungsplan) erstellt werden.
Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:
Für den Fall, dass Konflikte in dezentralen oder gemischten Unterkünften in den Ulmer Ortschaften auftreten, muss die Stadtverwaltung dafür Sorge tragen, dass ein Sicherheitsdienst aktiv wird.
Es muss darüber hinaus darauf hingewirkt werden, dass jederzeit in den für die Ortschaften zuständigen Polizeidienststellen eine ausreichende Personalausstattung zur Konfliktintervention vorhanden ist.
Sollten Vorfälle auftreten, die darauf hinweisen, dass die Integration einer geflüchteten Person nicht gelingt, hat die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass diese Person in anderen, engmaschig betreuten und durch Sicherheitsdienste versorgten Einrichtungen untergebracht wird.
Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:
Es ist eine Stelle einzurichten, die Beschwerden über Geflüchtete und Anwohner, die gegen eine gelingende Integration handeln, aufnimmt und dokumentiert. Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, diesen Beschwerden nachzugehen und ein Konfliktmanagement durchzuführen.
Im Falle von Verhalten, das andere Personen gefährdet oder anderweitig strafrechtlich relevant ist, ist die Polizei einzuschalten. Die Polizei wird dadurch in die Lage versetzt, die Person strafrechtlich zu verfolgen.
Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:
Für die Koordination ehrenamtlicher Unterstützungsarbeit soll für die Ortschaften eine qualifizierte Stelle eingerichtet werden. Diese soll ehrenamtlich Tätigen bzw. solchen Personen, die ein ehrenamtliches Engagement planen, Orientierung und Handlungssicherheit in dem Wissen geben, dass sie einen konkreten Ansprechpartner haben.
Über Netzwerke oder einen runden Tisch soll ein regelmäßiger Austausch zwischen Verwaltung und Ehrenamt stattfinden, um das gegenseitige Verständnis zu fördern und eine Plattform zum Austausch von Informationen zu schaffen.
Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:
In den Ortschaften sind qualifizierte Sozialarbeiter für die sozialen Maßnahmen einer gelingenden Integration vor Ort einzusetzen. Hierbei ist ein Betreuungsschlüssel von maximal 1:50 einzuhalten. Die Sozialarbeiter betreuen die Personen in den dezentralen Unterbringungen. Dabei agieren sie vorsorgend, vorausschauend und partizipativ und lösen aufkommende Konflikte.
Die Sozialarbeiter verfolgen außerdem als Ziele die Verbesserung des Zusammenlebens und den Erhalt der Sicherheit im Wohnviertel. Sie gehen in den Dialog mit Anwohnern, unterstützen die sozialen Einrichtungen der Ortschaft wie Kindertagesstätten und Schulen in Belangen der Geflüchteten, pflegen den Kontakt zu den Akteuren der Zivilgesellschaft. Dazu gehören unter anderem Kirchen und Sportvereine sowie potentielle Arbeitgeber und Anbieter von Integrationsmaßnahmen.
Für die Einrichtungen der dezentralen Unterbringung ist ein Quartiersmanagement einzuführen. Der zuständige Quartiersmanager soll neben den technischen Aufgaben alltägliche Probleme eigenständig lösen und bei Bedarf den örtlichen Sozialarbeiter hinzuziehen.
Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:
Geflüchtete leiden häufig an körperlichen und psychischen Erkrankungen. Es ist deshalb ein Gebot der Menschlichkeit, einen Zugang zur Behandlung dieser Erkrankungen sicherzustellen. Diesbezüglich fordern wir, dass die Stadtverwaltung Ulm durch eine Kooperation mit den örtlichen medizinischen Einrichtungen eine adäquate Versorgung der Geflüchteten gewährleistet.
Bei der Auswahl der Standorte für zu errichtende Container- bzw. Modulbauten und bei der Zuweisung traumatisierter Personen in diese Einrichtungen ist die Gefahr von Triggern, bspw. durch Lärm von Schießübungen oder Militärfahrzeugen und Hubschraubern, zu berücksichtigen.
Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:
Durch private wie städtische Anmietung bzw. Finanzierung werden bereits heute Geflüchtete in den Ulmer Ortschaften untergebracht. Damit leisten die Ortschaften bereits heute auf vielfältige Weise Beiträge zur Integration. Dies ist anzuerkennen und das Bewusstsein dafür in der Bürgerschaft zu schärfen.
Daher fordern wir, dass die Stadtverwaltung bei der Quotierung der Zuweisung Geflüchteter und zur Bedarfsermittlung neu zu errichtender Container-/Modulbauten die Anzahl an angemieteten und städtisch vermittelten Wohnplätzen für die jeweiligen Ortschaften anrechnet.
Die Lasten der zu errichtenden Flüchtlingsunterkünfte sollen möglichst gerecht auf alle Bewohner der Ortschaften verteilt werden. Um die Akzeptanz in der aufnehmenden Gesellschaft weiter zu erhöhen, darf jede Unterkunft maximal 5 Jahre an einem Standort zur Unterbringung Geflüchteter genutzt werden.
Unterkünfte mit einem Abstand von mehr als 100 m vom nächsten Wohngrundstück können davon ausgenommen werden. Nach diesem Zeitraum müssen mobile Container-/Modulbauten bei Weiternutzung für Geflüchtete an einen anderen geeigneten Standort gebracht werden.
Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:
Wir fordern fortlaufende transparente Dokumentation und Berichterstattung zur Unterbringung und Integration Geflüchteter in Ulm. Dazu sind monatlich folgende Daten nach Stadtteilen bzw. Ortschaften getrennt zu veröffentlichen:
- Angaben zu Größe und Belegung der von der Stadtverwaltung betriebenen oder angemieteten Unterkünfte
- zur Struktur und Fluktuation der Bewohner
- zu professioneller Betreuung
- zur Historie der aufgelaufenen Beschwerden
Dem Gemeinderat muss regelmäßig über die oben genannten Daten und die aktuelle Situation Bericht erstattet werden.
Bewertung der bisherigen Beschlüsse des Ulmer Gemeinderats bzw. der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung hierzu:
Die Verwaltung der Stadt Ulm verwendet in ihren Anträgen und Dokumenten die Begriffe Gemeinschaftsunterkunft (z.B. für die Unterbringung in der Messe oder im Mähringer Weg) und dezentrale Unterbringung. Zu letzterer werden sowohl angemietete Wohnungen im gesamten Stadtgebiet als auch die in den Ortschaften zu errichtenden Container- bzw. Modulbauten gezählt.
Wir sind der Überzeugung, dass jede Form der Unterbringung in den Sozialräumen sowohl der Kernstadt als auch in den Ortschaften ortsspezifische Regelungen und Maßnahmen benötigt. Daher fordern wir die Stadtverwaltung auf, ihre Konzepte zur Unterbringung und Integration präziser und transparenter zu formulieren und zu veröffentlichen. Um ein klareres Verständnis zwischen Verwaltung und Bürgerschaft zu erreichen, schlagen wir daher die folgenden, gebräuchlichen Definitionen vor:
Dezentrale Unterbringung:
Dezentral untergebracht ist, wer in einer eigenen, abschließbaren Wohnung lebt, bzw. zusammen mit Mitgliedern der eigenen Familie. So wird bspw. von der
EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU gefordert, dass Personen, die eines erhöhten Schutzes bedürfen,
dezentral unterzubringen sind.
Gemeinschaftsunterbringung:
Wer nicht in einer eigenen, abschließbaren Wohnung lebt und wer wesentliche Bestandteile einer Wohnung, wie Schlafraum, Aufenthaltsraum, Küche, Waschraum oder Toilette mit Nicht-Familienmitgliedern teilt, lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Gemischte Unterbringung:
Gebäude, in denen Geflüchtete sowohl in eigenen abschließbaren Wohnungen als auch gemeinschaftlich untergebracht werden, zählen zu einer Gemischten Unterkunft.
Davon abweichende Definitionen müssen (wissenschaftlich) begründet und konzeptionell dargelegt sein.
Unterstützen Sie uns!
Damit wir obige Ziele erreichen und unsere Forderungen durchsetzen können, brauchen wir möglichst viel Unterstützung – auch Ihre! Auf diesen Wegen können Sie uns dabei helfen:
Einwohner-Antrag mit unterschreiben
Wir wollen einen sogenannten “Einwohner-Antrag” an den Gemeinderat stellen. Näheres erfahren Sie hier!
Als Abgabestelle für Unterschriftenlisten dienen
Für die Unterstützerlisten des Einwohner-Antrags werden in allen Ortschaften Freiwillige benötigt, bei denen die ausgefüllten Listen abgegeben werden dürfen. Falls Sie so eine Anlaufstelle sein möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Aktuelles
Über uns
Die folgenden Personen sind die direkten Ansprechpartner der Bürgerinitiative und für den Einwohner-Antrag zudem die sogenannten “Vertrauenspersonen”:
Kontakt
Falls Sie Fragen haben, uns Ihre Meinung oder Erfahrungen mitteilen oder etwas zu unserer Bürgerinitiative beitragen möchten, freuen wir uns, von Ihnen zu hören bzw. zu lesen. Ob mit diesem Formular hier, auf den anderen Kontaktwegen oder gerne auch persönlich bei einer der im Kalender aufgeführten Veranstaltungen – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!